"<p>Fragt ein Beamter den anderen: \"Wieso meckern die Leute eigentlich immerzu über uns, wir tun doch gar nichts?\"</p>",
"<p>Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang, fragt der eine den anderen: \"Und, kannst du auch nicht schlafen?\"</p>",
"<p><span>Sagt der Beamte morgens zu seiner Frau: \"Schatz, mach doch bitte den Kaffee nicht wieder so stark. Gestern hab ich im Büro kein Auge zugekriegt.\"</span></p>",
"<p><span>Sagt der Beamte morgens zu seiner Frau: \"Schatz, mach doch bitte den Kaffee nicht wieder so stark. Gestern hab ich im Büro kein Auge zugekriegt.\"</p>",
"<p>\"Wie viele Beamte arbeiten denn hier?\", wird der Bürgermeister gefragt. Der überlegt kurz und antwortet dann: \"Knapp die Hälfte...\"</p>"
]
},
@ -216,7 +218,7 @@
"Grüss Gott"
],
"antwort":[
"<p>Hallo, ich bin ein Voicebot</p>\n<p>Ich kann Ihnen bei Fragen rund um das Thema Führerschein weiterhelfen!</p><p>Und nun was kann ich für Sie tun?</p>"
"<p>Hallo, ich bin Kommi, ein Voicebot.</p>\n<p>Ich kann Ihnen bei Fragen rund um das Thema Führerschein weiterhelfen!</p><p>Und nun, was kann ich für Sie tun?</p>"
],
"kontext":"begrsung"
},
@ -227,14 +229,14 @@
"mit wem spreche ich",
"spricht da",
"Wie heißt du",
"Was bedeutet frida",
"Wofür steht frida? ",
"Warum frida?",
"Was bedeutet Kommi",
"Wofür steht Kommi? ",
"Warum Kommi?",
"bist du",
"Für was steht die Abkürzung frida?"
"Für was steht die Abkürzung Kommi?"
],
"antwort":[
"<p>Meine Name ist <strong>Voicebot</strong></p>"
"<p>Meine Name ist <strong>Kommi</strong></p>"
],
"kontext":"name"
},
@ -483,7 +485,15 @@
"formulare",
"Gibt es ein Onlineformular?",
"formulare",
"Formulare",
"Formulare"
],
"antwort":[],
"kontext":"sbw_formulare"
},
{
"intent":"sbw_prozesse",
"synonym":[
"online",
"Online",
"online ausfüllen",
@ -497,7 +507,7 @@
"wo finde ich das online?"
],
"antwort":[],
"kontext":"sbw_formulare"
"kontext":"sbw_prozesse"
},
{
"intent":"sbw_bearbeitungsdauer",
@ -934,12 +944,8 @@
{
"entitie":"Onlineformular",
"wert":[
"formulare",
"Formulare",
"online",
"Online",
"online ausfüllen",
"online einsehen"
"online formulare",
"Formulare"
]
},
{
@ -981,11 +987,8 @@
"entitie":"Onlineformular",
"wert":[
"formulare",
"Formulare",
"online",
"Online",
"online ausfüllen",
"online einsehen"
"Formulare"
]
},
{
@ -1292,67 +1295,67 @@
{
"intent":"sbw_oeffnungszeiten_6008813",
"antwort":[
"<div class=\"chatbot-card chatbot-card--org\">\n<div class=\"card-header chatbot-card__header\">\n<div class=\"chatbot-card__title\">\n<div class=\"orgTitle\">Öffnungszeiten Kfz-Bürgerbüro / Führerschein</div>\n</div>\n</div>\n<div class=\"card-body chatbot-card__body\">\n<div>\n<div class=\"sp-oe-oeffnungszeit-typ\">Allgemeine Sprechzeit</div>\n<div class=\"sp-oe-oeffnungszeit-zeiten\">\n<div><span>Montag</span> <span>08 - 12 und 14 - 16 Uhr</span></div>\n<div><span>Dienstag</span> <span>08 - 12 und 14 - 16 Uhr</span></div>\n<div><span>Mittwoch</span> <span>08 - 12 und 14 - 16 Uhr</span></div>\n<div><span>Donnerstag</span> <span>08 - 12 und 14 - 16 Uhr</span></div>\n<div><span>Freitag</span> <span>08 - 12 Uhr</span></div>\n<span></span>\n<div><span>01.01.2022 bis 31.03.2022</span> <span>Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mÖglich. Gem. den aktuellen Regelungen sollen Atemschutzmasken (FFP2, KN95, N95) in unseren Dienststellen getragen werden. Ab Januar 2022 ist zudem ein 3G-Nachweis erforderlich.</span></div>\n</div>\n</div>\n</div>\n</div>"
"<p>Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Zusätzlich müssen Sie den \"Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17\" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene \"Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17\".</p> \n<p>Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. <span class=\"sbw-langtext\">Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsb</span><span class=\"sbw-langtext\">e</span><span class=\"sbw-langtext\">scheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein </span><span class=\"sbw-langtext\">umtauschen.</span></p>"
"<p>Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Zusätzlich müssen Sie den \"Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17\" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene \"Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17\".</p> \n<p>Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.</p>"
]
},
{
@ -1520,7 +1522,7 @@
{
"intent":"sbw_verfahrensablauf_348",
"antwort":[
"<p>Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. </span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vorn</span><span class=\"sbw-langtext\">a</span><span class=\"sbw-langtext\">men und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt. </span></p> \n<p>Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.</span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zustä</span><span class=\"sbw-langtext\">n</span><span class=\"sbw-langtext\">dige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. A</span><span class=\"sbw-langtext\">n</span><span class=\"sbw-langtext\">sonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. </span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung bea</span><span class=\"sbw-langtext\">n</span><span class=\"sbw-langtext\">tragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.</span></p>"
"<p>Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. </p> \n<p>Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt. </p> \n<p>Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.</p> \n<p>Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.</p> \n<p>Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. </p> \n<p>Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.</p>"
]
},
{
@ -1538,13 +1540,13 @@
{
"intent":"sbw_preamble_6004851",
"antwort":[
"<p>Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am \"Begleiteten Fahren ab 17\" teilnehmen.</p> \n<p>Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. <span class=\"sbw-langtext\">Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.</span></p>"
"<p>Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am \"Begleiteten Fahren ab 17\" teilnehmen.</p> \n<p>Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (KFZ). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.</p>"
]
},
{
"intent":"sbw_voraussetzungen_6004851",
"antwort":[
"<p>Sie</p> \n<ul> \n <li>müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,</li> \n <li>benötigen die Zustimmung der Eltern und</li> \n <li>dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.</li> \n <li> <p>Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen und den Antrag unterschreiben.</p> </li> \n</ul> \n<p>Die Begleitperson</p> \n<ul> \n <li>muss namentlich benannt sein,</li> \n <li>muss über 30 Jahre alt sein,</li> \n <li>muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und</li> \n <li>darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.</li> \n</ul> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.</span></p>"
"<p>Sie</p> \n<ul> \n <li>müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,</li> \n <li>benötigen die Zustimmung der Eltern und</li> \n <li>dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.</li> \n <li> <p>Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen und den Antrag unterschreiben.</p> </li> \n</ul> \n<p>Die Begleitperson</p> \n<ul> \n <li>muss namentlich benannt sein,</li> \n <li>muss über 30 Jahre alt sein,</li> \n <li>muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (KFZ) sein und</li> \n <li>darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.</li> \n</ul> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.</p>"
]
},
{
@ -1572,19 +1574,19 @@
{
"intent":"sbw_preamble_348",
"antwort":[
"<p>Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.</span></p> \n<p>Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.</p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</p>"
"<p>Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.</p> \n<p>Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.</p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</p>"
"<p>Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.</p> \n<p>Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Für Fa</span><span class=\"sbw-langtext\">hrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.</span></p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</p>"
"<p>Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.</p> \n<p>Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.</p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</p>"
]
},
{
@ -1610,7 +1612,7 @@
{
"intent":"sbw_verfahrensablauf_914",
"antwort":[
"<p>Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohn</span><span class=\"sbw-langtext\">sitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. </span></p> \n<p>Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein (\"EU-Führerschein\").</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Den Führerschein kann a</span><span class=\"sbw-langtext\">uch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.</span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führ</span><span class=\"sbw-langtext\">erschein bei der Führerscheinstelle abholen können. </span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.</span></p>"
"<p>Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. </p> \n<p>Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein (\"EU-Führerschein\").</p> \n<p>Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.</p> \n<p>Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. </p> \n<p>Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.</p>"
]
},
{
@ -1652,7 +1654,7 @@
{
"intent":"sbw_formulare_914",
"antwort":[
"<div class=\"chatbot-card__selection chatbot-formulare\"><nav class=\"formulare\"><ul class=\"selection__items\"><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.49.1.PDF\">Antrag Ersatzführerschein</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></nav></div>"
"<!-- Chatbot Card # WEITERE INFORMATIONEN --><div class=\"chatbot-card__details chatbot-card__details--sbwLeistung\"><!-- Chatbot Card # TITEL DETAILS --><div class=\"chatbot-card__detailsTitle\"></div><!-- Chatbot Card # SELECTION --><div class=\"chatbot-card__selection\"> <ul class=\"selection__items\"> <li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.49.1.PDF\">Antrag Ersatzführerschein</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></div> </div>"
"<div class=\"chatbot-card__selection chatbot-formulare\"><nav class=\"formulare\"><ul class=\"selection__items\"><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.322.1.PDF\">Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 Jahre</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.323.1.PDF\">Begleitetes Fahren ab 17 - Erklärung Begleitperson</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></nav></div>"
"<!-- Chatbot Card # WEITERE INFORMATIONEN --><div class=\"chatbot-card__details chatbot-card__details--sbwLeistung\"><!-- Chatbot Card # TITEL DETAILS --><div class=\"chatbot-card__detailsTitle\"></div><!-- Chatbot Card # SELECTION --><div class=\"chatbot-card__selection\"> <ul class=\"selection__items\"> <li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.322.1.PDF\">Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 Jahre</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.323.1.PDF\">Begleitetes Fahren ab 17 - Erklärung Begleitperson</a>/li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></div> </div>"
]
},
{
@ -1688,19 +1690,19 @@
{
"intent":"sbw_verfahrensablauf_6008813",
"antwort":[
"<p>Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.</span></p> \n<p>Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch mit der Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.</p> \n<p>Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.</p>"
"<p>Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.</p> \n<p>Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch mit der Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.</p> \n<p>Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.</p>"
]
},
{
"intent":"sbw_preamble_6004857",
"antwort":[
"<p>Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. <span class=\"sbw-langtext\">Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen mü</span><span class=\"sbw-langtext\">s</span><span class=\"sbw-langtext\">sen.</span></p> \n<p>Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.</p> \n<p>Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. <span class=\"sbw-langtext\">Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern la</span><span class=\"sbw-langtext\">s</span><span class=\"sbw-langtext\">sen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderu</span><span class=\"sbw-langtext\">n</span><span class=\"sbw-langtext\">gen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.</span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Achtung:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführersche</span><span class=\"sbw-langtext\">i</span><span class=\"sbw-langtext\">ne sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Pla</span><span class=\"sbw-langtext\">s</span><span class=\"sbw-langtext\">tikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</span></p>"
"<p>Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.</p> \n<p>Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.</p> \n<p>Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.</p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</p>"
]
},
{
"intent":"sbw_voraussetzungen_6004857",
"antwort":[
"<p>Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie</p> \n<ul> \n <li>Ihren Wohnsitz im Inland haben,</li> \n <li>das erforderliche Mindestalter erreicht haben<span class=\"sbw-langtext\">:</span> \n <ul class=\"sbw-langtext\"> \n <li class=\"sbw-langtext\"><span class=\"sbw-langtext\">24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,</span></li> \n <li class=\"sbw-langtext\"><span class=\"sbw-langtext\">21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,</span></li> \n <li class=\"sbw-langtext\"><span class=\"sbw-langtext\">20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,</span></li> \n <li class=\"sbw-langtext\"><span class=\"sbw-langtext\">18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie</span></li> \n <li class=\"sbw-langtext\"><span class=\"sbw-langtext\">16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T</span></li> \n </ul> </li> \n <li>zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,</li> \n <li>zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,</li> \n <li>die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,</li> \n <li>an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und</li> \n <li>keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.</li> \n <li>Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich \n <ul> \n <li>Vorbesitz der Klasse B</li> \n </ul> </li> \n</ul>"
"<p>Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie</p> \n<ul> \n <li>Ihren Wohnsitz im Inland haben,</li> \n <li>das erforderliche Mindestalter erreicht haben: \n <ul class=\"sbw-langtext\"> \n <li class=\"sbw-langtext\">24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,</li> \n <li class=\"sbw-langtext\">21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,</li> \n <li class=\"sbw-langtext\">20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,</li> \n <li class=\"sbw-langtext\">18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie</li> \n <li class=\"sbw-langtext\">16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T</li> \n </ul> </li> \n <li>zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,</li> \n <li>zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,</li> \n <li>die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,</li> \n <li>an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und</li> \n <li>keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.</li> \n <li>Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich \n <ul> \n <li>Vorbesitz der Klasse B</li> \n </ul> </li> \n</ul>"
]
},
{
@ -1716,7 +1718,7 @@
{
"intent":"sbw_verfahrensablauf_6004857",
"antwort":[
"<p>Sie müssen den Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.</span></p> \n<p>Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein (\"EU-Führerschein\").</p>"
"<p>Sie müssen den Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.</p> \n<p>Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein (\"EU-Führerschein\").</p>"
]
},
{
@ -1750,13 +1752,13 @@
{
"intent":"sbw_sonstiges_6004857",
"antwort":[
"<p>Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter \"<a href=\"https://www.service-bw.de/_link/leistung/391/Führerschein+-+Begleitetes+Fahren+ab+17+Jahren+beantragen\" rel=\"noopener noreferrer\">Begleitetes Fahren ab 17</a>\".</p>"
"<p>Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (KFZ) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter \"<a href=\"https://www.service-bw.de/_link/leistung/391/Führerschein+-+Begleitetes+Fahren+ab+17+Jahren+beantragen\" rel=\"noopener noreferrer\">Begleitetes Fahren ab 17</a>\".</p>"
]
},
{
"intent":"sbw_preamble_6004859",
"antwort":[
"<p>Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.</p> \n<p>Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führe</span><span class=\"sbw-langtext\">r</span><span class=\"sbw-langtext\">schein.</span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Eine Bestätigung durch die Wohnsitzgemeinde ist nicht erforderlich.</span></p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden</p>"
"<p>Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.</p> \n<p>Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.</p> \n<p>Eine Bestätigung durch die Wohnsitzgemeinde ist nicht erforderlich.</p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden</p>"
]
},
{
@ -1778,7 +1780,7 @@
{
"intent":"sbw_verfahrensablauf_6004859",
"antwort":[
"<p>Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder es steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die </span><span class=\"sbw-langtext\">zuständige Stelle weiter. </span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung bea</span><span class=\"sbw-langtext\">n</span><span class=\"sbw-langtext\">tragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.</span></p>"
"<p>Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder es steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. </p> \n<p>Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.</p>"
]
},
{
@ -1826,7 +1828,7 @@
{
"intent":"sbw_formulare_6004859",
"antwort":[
"<div class=\"chatbot-card__selection chatbot-formulare\"><nav class=\"formulare\"><ul class=\"selection__items\"><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1375.1.PDF\">Antrag auf Verlängerung C + D Klassen, FQN und SZ 96 und 196</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></nav></div>"
"<!-- Chatbot Card # WEITERE INFORMATIONEN --><div class=\"chatbot-card__details chatbot-card__details--sbwLeistung\"><!-- Chatbot Card # TITEL DETAILS --><div class=\"chatbot-card__detailsTitle\"></div><!-- Chatbot Card # SELECTION --><div class=\"chatbot-card__selection\"> <ul class=\"selection__items\"> <li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1375.1.PDF\">Antrag auf Verlängerung C + D Klassen, FQN und SZ 96 und 196</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></div> </div>"
"<p>In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> In welchen Ländern Sie einen internationalen Führe</span><span class=\"sbw-langtext\">r</span><span class=\"sbw-langtext\">schein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen <a href=\"http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/03-WebseitenAV/Uebersicht_node.html\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Botschaften und Konsulaten</a>. </span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen internation</span><span class=\"sbw-langtext\">a</span><span class=\"sbw-langtext\">len Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Au</span><span class=\"sbw-langtext\">s</span><span class=\"sbw-langtext\">land einen Mietwagen benutzen. </span></p> \n<p><strong>Gültigkeit</strong></p> \n<p>drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet <br><span class=\"sbw-langtext\">Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall. <br>Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt. <br></span>Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespe</span><span class=\"sbw-langtext\">i</span><span class=\"sbw-langtext\">chert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.</span></p>"
"<p>In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen <a href=\"http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/03-WebseitenAV/Uebersicht_node.html\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Botschaften und Konsulaten</a>. </p> \n<p>Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen. </p> \n<p><strong>Gültigkeit</strong></p> \n<p>drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet <br>Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall. <br>Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt. <br>Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.</p> \n<p>Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.</p>"
]
},
{
"intent":"sbw_voraussetzungen_291",
"antwort":[
"<ul> \n <li>Mindestalter: 18 Jahre</li> \n <li>EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen</li> \n <li>Wohnsitz in Deutschland <span>an mindestens 185 Tagen im Jahr</span> oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist</li> \n</ul>"
"<ul> \n <li>Mindestalter: 18 Jahre</li> \n <li>EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen</li> \n <li>Wohnsitz in Deutschland <span>an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist</li> \n</ul>"
]
},
{
@ -1866,7 +1868,7 @@
{
"intent":"sbw_verfahrensablauf_291",
"antwort":[
"<p>Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. <span class=\"sbw-langtext\">Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen. </span>Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen je nach Angebot auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internat</span><span class=\"sbw-langtext\">i</span><span class=\"sbw-langtext\">onalen Führerschein sofort aus.</span></p>"
"<p>Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen je nach Angebot auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein sofort aus.</p>"
]
},
{
@ -1914,7 +1916,7 @@
{
"intent":"sbw_formulare_291",
"antwort":[
"<div class=\"chatbot-card__selection chatbot-formulare\"><nav class=\"formulare\"><ul class=\"selection__items\"><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.321.1.PDF\">Internationaler Führerschein Antrag</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></nav></div>"
"<!-- Chatbot Card # WEITERE INFORMATIONEN --><div class=\"chatbot-card__details chatbot-card__details--sbwLeistung\"><!-- Chatbot Card # TITEL DETAILS --><div class=\"chatbot-card__detailsTitle\"></div><!-- Chatbot Card # SELECTION --><div class=\"chatbot-card__selection\"> <ul class=\"selection__items\"> <li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.321.1.PDF\">Internationaler Führerschein Antrag</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></div> </div>"
"<p>Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen oft auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.</span></p>"
"<p>Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen oft auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.</p>"
]
},
{
@ -2028,7 +2030,7 @@
{
"intent":"sbw_formulare_544",
"antwort":[
"<div class=\"chatbot-card__selection chatbot-formulare\"><nav class=\"formulare\"><ul class=\"selection__items\"><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.315.1.PDF\">Antrag auf Erteilung Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></nav></div>"
"<!-- Chatbot Card # WEITERE INFORMATIONEN --><div class=\"chatbot-card__details chatbot-card__details--sbwLeistung\"><!-- Chatbot Card # TITEL DETAILS --><div class=\"chatbot-card__detailsTitle\"></div><!-- Chatbot Card # SELECTION --><div class=\"chatbot-card__selection\"> <ul class=\"selection__items\"> <li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.315.1.PDF\">Antrag auf Erteilung Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></div> </div>"
"<p>Erwerben Sie zu einer schonvorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.</p> \n<p>Folgende Klassen werden unbefristet erteilt:</p> \n<ul> \n <li>A, A1, A2, AM,</li> \n <li>B, BE,</li> \n <li>L und</li> \n <li>T</li> \n</ul> \n<p>Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet:</p> \n<ul> \n <li>C1, C1E, C, CE,</li> \n <li>D1, D1E, D, DE</li> \n</ul> \n<p>Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die \"beso</span><span class=\"sbw-langtext\">n</span><span class=\"sbw-langtext\">deren Anforderungen\" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für</span></p> \n<ul class=\"sbw-langtext\"> \n <li class=\"sbw-langtext\"><span class=\"sbw-langtext\">für den Erwerb der Klassen D, D1, DE und D1E und</span></li> \n <li class=\"sbw-langtext\"><span class=\"sbw-langtext\">wenn Sie diese Klassen über die Altersgrenze von 50 Ja</span><span class=\"sbw-langtext\">h</span><span class=\"sbw-langtext\">ren hinaus verlängern lassen möchten.</span></li> \n</ul> \n<p><span class=\"sbw-langtext\">Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt. </span></p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</p>"
"<p>Erwerben Sie zu einer schonvorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.</p> \n<p>Folgende Klassen werden unbefristet erteilt:</p> \n<ul> \n <li>A, A1, A2, AM,</li> \n <li>B, BE,</li> \n <li>L und</li> \n <li>T</li> \n</ul> \n<p>Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet:</p> \n<ul> \n <li>C1, C1E, C, CE,</li> \n <li>D1, D1E, D, DE</li> \n</ul> \n<p>Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.</p> \n<p>Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die \"besonderen Anforderungen\" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für</p> \n<ul class=\"sbw-langtext\"> \n <li class=\"sbw-langtext\">für den Erwerb der Klassen D, D1, DE und D1E und</li> \n <li class=\"sbw-langtext\">wenn Sie diese Klassen über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen möchten.</li> \n</ul> \n<p>Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt. </p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</p>"
]
},
{
"intent":"sbw_voraussetzungen_6004853",
"antwort":[
"<p>Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der <a href=\"https://www.service-bw.de/_link/leistung/417/Führerschein+beantragen\" rel=\"noopener noreferrer\">Ersterteilung</a>.</p> \n<p>Ausnahmen bestehen für:</p> \n<ul> \n <li>Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A<br>Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen.</li> \n <li>Klasse T<br>Wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind, erhalten Sie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein verbunden ist, auf Antrag auch die Klasse T. Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten.<span class=\"sbw-langtext\"> Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der B</span><span class=\"sbw-langtext\">e</span><span class=\"sbw-langtext\">rufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitg</span><span class=\"sbw-langtext\">e</span><span class=\"sbw-langtext\">bers belegen.</span></li> \n</ul>"
"<p>Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der <a href=\"https://www.service-bw.de/_link/leistung/417/Führerschein+beantragen\" rel=\"noopener noreferrer\">Ersterteilung</a>.</p> \n<p>Ausnahmen bestehen für:</p> \n<ul> \n <li>Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A<br>Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen.</li> \n <li>Klasse T<br>Wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind, erhalten Sie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein verbunden ist, auf Antrag auch die Klasse T. Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers belegen.</li> \n</ul>"
]
},
{
@ -2068,7 +2070,7 @@
{
"intent":"sbw_verfahrensablauf_6004853",
"antwort":[
"<p>Sie müssen die Erweiterung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. </span></p> \n<p>Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein (\"EU-Führerschein\").</p>"
"<p>Sie müssen die Erweiterung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. </p> \n<p>Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein (\"EU-Führerschein\").</p>"
]
},
{
@ -2116,7 +2118,7 @@
{
"intent":"sbw_formulare_6004853",
"antwort":[
"<div class=\"chatbot-card__selection chatbot-formulare\"><nav class=\"formulare\"><ul class=\"selection__items\"><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.320.1.PDF\">Fahrerlaubnis - Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></nav></div>"
"<!-- Chatbot Card # WEITERE INFORMATIONEN --><div class=\"chatbot-card__details chatbot-card__details--sbwLeistung\"><!-- Chatbot Card # TITEL DETAILS --><div class=\"chatbot-card__detailsTitle\"></div><!-- Chatbot Card # SELECTION --><div class=\"chatbot-card__selection\"> <ul class=\"selection__items\"> <li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.320.1.PDF\">Fahrerlaubnis - Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung</a></li><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></div> </div>"
"<p>Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann benötigen Sie einen neuerteilten Führerschein.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Achtung:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführersche</span><span class=\"sbw-langtext\">i</span><span class=\"sbw-langtext\">ne sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Pla</span><span class=\"sbw-langtext\">s</span><span class=\"sbw-langtext\">tikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</span></p>"
"<p>Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann benötigen Sie einen neuerteilten Führerschein.</p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</p>"
]
},
{
"intent":"sbw_voraussetzungen_6004855",
"antwort":[
"<p>Sie erhalten den Führerschein nicht automatisch neu. Nach Entziehung des Führerscheins oder dem Verzicht auf den Führerschein prüft die Führerscheinstelle genau, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Hierzu kann sie beispielsweise ein ärztliches Gutachten oder eine <a class=\"sp-m-externalLink\" href=\"https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/mpu-mpu/die_mpu.html\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)</a> anordnen. Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die <a href=\"https://www.service-bw.de/_link/leistung/417/Führerschein+beantragen\" rel=\"noopener noreferrer\">erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis</a>. <span class=\"sbw-langtext\">Eine erneute Führerscheinprüfung brauchen Sie nur dann, wenn Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderl</span><span class=\"sbw-langtext\">i</span><span class=\"sbw-langtext\">chen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.</span></p>"
"<p>Sie erhalten den Führerschein nicht automatisch neu. Nach Entziehung des Führerscheins oder dem Verzicht auf den Führerschein prüft die Führerscheinstelle genau, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Hierzu kann sie beispielsweise ein ärztliches Gutachten oder eine <a class=\"sp-m-externalLink\" href=\"https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/mpu-mpu/die_mpu.html\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)</a> anordnen. Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die <a href=\"https://www.service-bw.de/_link/leistung/417/Führerschein+beantragen\" rel=\"noopener noreferrer\">erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis</a>. Eine erneute Führerscheinprüfung brauchen Sie nur dann, wenn Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.</p>"
]
},
{
@ -2162,7 +2164,7 @@
{
"intent":"sbw_fristen_6004855",
"antwort":[
"<p>Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.</p> \n<p>Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sieacht oder mehr Punkte im <a href=\"http://www.kba.de\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Fahreignungsregister</a> haben, erhalten Sie einen neuen Führerschein frühestens, wenn die <a href=\"https://www.service-bw.de/_link/lebenslage/5000736/Entziehung+der+Fahrerlaubnis\" rel=\"noopener noreferrer\">Entziehung des Führerscheins</a> mehr als sechs Monate wirksam ist.</p> \n<p>Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sie einer im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe ergangenen Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen sind, erhalten Sie einen neuen Führerschein erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar.</p> \n<p><spanclass=\"sbw-langtext\"> </span></p>"
"<p>Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.</p> \n<p>Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sieacht oder mehr Punkte im <a href=\"http://www.kba.de\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Fahreignungsregister</a> haben, erhalten Sie einen neuen Führerschein frühestens, wenn die <a href=\"https://www.service-bw.de/_link/lebenslage/5000736/Entziehung+der+Fahrerlaubnis\" rel=\"noopener noreferrer\">Entziehung des Führerscheins</a> mehr als sechs Monate wirksam ist.</p> \n<p>Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sie einer im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe ergangenen Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen sind, erhalten Sie einen neuen Führerschein erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar.</p> \n<p> </p>"
]
},
{
@ -2208,7 +2210,7 @@
{
"intent":"sbw_preamble_6004849",
"antwort":[
"<p>Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Achtung: </strong></span><span class=\"sbw-langtext\">Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keinen deutschen Führerschein.</span></p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Achtung:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführersche</span><span class=\"sbw-langtext\">i</span><span class=\"sbw-langtext\">ne sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Fü</span><span class=\"sbw-langtext\">h</span><span class=\"sbw-langtext\">rerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</span></p>"
"<p>Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.</p> \n<p><strong>Achtung: </strong>Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keinen deutschen Führerschein.</p> \n<p><strong>Achtung:</strong> Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.</p>"
]
},
{
@ -2230,7 +2232,7 @@
{
"intent":"sbw_verfahrensablauf_6004849",
"antwort":[
"<p>Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><span class=\"sbw-langtext\"><strong>Hinweis:</strong></span><span class=\"sbw-langtext\"> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. </span></p>"
"<p>Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.</p> \n<p><strong>Hinweis:</strong> Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. </p>"
]
},
{
@ -2279,7 +2281,7 @@
{
"intent":"sbw_formulare_6004849",
"antwort":[
"<div class=\"chatbot-card__selection chatbot-formulare\"><nav class=\"formulare\"><ul class=\"selection__items\"><li class=\"selection__item\"><a class=\"btn btn-primary btn-formular\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></nav></div>"
"<!-- Chatbot Card # WEITERE INFORMATIONEN --><div class=\"chatbot-card__details chatbot-card__details--sbwLeistung\"><!-- Chatbot Card # TITEL DETAILS --><div class=\"chatbot-card__detailsTitle\"></div><!-- Chatbot Card # SELECTION --><div class=\"chatbot-card__selection\"> <ul class=\"selection__items\"> <li class=\"selection__item\"><a class=\"btn-ortenaform\" role=\"button\" targe=\"_blank\" href=\"https://www.ortenaukreis.de/output/download.php?fid=3406.1259.1.PDF\">Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde</a></li></ul></div> </div>"
q.append("<p>Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.</p><p>Es tut uns leid, dass Ihnen diese Antwort nicht weitergeholfen hat. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Kommi zu verbessern.</p>")
q.append('<divclass="feedback"><ulclass="feedback__buttons"><li><buttonclass="feedback__button feedback__button--positive gut"aria-label="Positives Feedback für die Antwort abgeben"onclick="positiv()"><iclass="fa fa-thumbs-up"></i></button></li><li><buttonclass="feedback__button feedback__button--negative schlecht"aria-label="Negatives Feedback für die Antwort abgeben"onclick="negativ()"><iclass="fa fa-thumbs-down"></i></button></li></ul></div>\n')